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   LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08   

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LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08 (https://dejure.org/2009,31689)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08 (https://dejure.org/2009,31689)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 12 Sa 1058/08 (https://dejure.org/2009,31689)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 184
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Unter Betriebsstillegung ist dabei die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte wirtschaftlich unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen ( BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 - ).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, etwa weil die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet ( BAG 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - AP § 613a BGB Nr. 332; 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 - ).

    Die Identität der Einheit kann sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln ergeben ( BAG, Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 - ).

    Ihr Einsatz machte den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhanges aus (vgl. für technische Einrichtungen zur Fluggastkontrolle BAG 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 - ).

    Es spielt auch keine Rolle, dass diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Betriebsmittel eigenwirtschaftlich von den Beklagten nicht genutzt werden können ( BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 ).

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, etwa weil die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet ( BAG 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - AP § 613a BGB Nr. 332; 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 - ).

    Die Identität der Einheit kann sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln ergeben ( BAG, Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 - ).

    Wird mit einzelnen bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln ein Betrieb oder Betriebsteil gegründet, kann dies einen Betriebsteilübergang nicht begründen ( BAG 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - ).

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Diesem Interessenausgleich liegt, wie das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, eine betriebsändernde Maßnahme i.S. von § 111 Nr. 1 BetrVG zu Grunde, da mit der Dekontabteilung ein organisatorisch abgrenzbarer Betriebsteil stillgelegt werden sollte und zudem - bezogen auf den reinen Personalabbau - mehr als 10 % der vormals bei der Beklagten zu 1) beschäftigten Arbeitnehmer (17 von 145) betroffen waren und damit die heranzuziehenden Schwellenwerte des § 17 KSchG überschritten wurden ( BAG 31.05.2007 - 2 AZR 254/06 - AP § 111 BetrVG Nr. 65; 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - ).

    Es ist deshalb Vortrag des Arbeitnehmers dahingehend erforderlich, dass die Betriebsbedingtheit der Kündigung ausgeschlossen ist ( BAG, Urteil vom 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - EZA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 11; KR/Griebeling § 1 KSchG Rn. 703g; Ha-Ko/Gallner § 1 KSchG Rn. 654).

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Auf eine dauerhafte Änderung des Arbeitsvertrags braucht sich der Arbeitnehmer nicht einzulassen ( BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - ).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Dies stellt keinen Betriebsübergang im Sinne von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB dar ( BAG, 20.04.2008 - 8 AZR 268/07 ).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, etwa weil die für die Fortführung des Betriebes wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet ( BAG 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - AP § 613a BGB Nr. 332; 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 - ).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehören zwar die Stillegung des gesamten Betriebes, einer Betriebsabteilung oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber ( BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - AP KSchG 1969 § 1 soziale Auswahl Nr. 64).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Der vorläufige Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers ergibt sich aus §§ 611, 242 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.02.1985 ( GS 1/84 ).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Ausreichend ist ein Übergang im Rahmen vertraglicher oder sonstiger rechtsgeschäftlicher Beziehungen ( BAG 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 -NZA 2000, 1115 [BAG 25.05.2000 - 8 AZR 416/99] ).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 254/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.01.2009 - 12 Sa 1058/08
    Diesem Interessenausgleich liegt, wie das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, eine betriebsändernde Maßnahme i.S. von § 111 Nr. 1 BetrVG zu Grunde, da mit der Dekontabteilung ein organisatorisch abgrenzbarer Betriebsteil stillgelegt werden sollte und zudem - bezogen auf den reinen Personalabbau - mehr als 10 % der vormals bei der Beklagten zu 1) beschäftigten Arbeitnehmer (17 von 145) betroffen waren und damit die heranzuziehenden Schwellenwerte des § 17 KSchG überschritten wurden ( BAG 31.05.2007 - 2 AZR 254/06 - AP § 111 BetrVG Nr. 65; 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 - ).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

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